Rechte & Pflichten von Kindern und Jugendlichen

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Gastkommentar von Mag.a Stephanie Gugler

Neben den neun Kinder- und Jugendschutzgesetzen der Bundesländer ist das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern eines der wichtigsten Gesetze in Österreich, das den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen regelt.

Darin finden sich z. B. das Verbot der Kinderarbeit, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, das Kontaktrecht zu beiden Elternteilen (auch wenn die Eltern getrennt leben) und das Recht auf Meinungsäußerung und Mitwirkung, d. h. das Recht bei Entscheidungen, von denen sie betroff en sind, ihrem Alter entsprechend einbezogen zu werden. Im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren kann bei Gericht angeregt werden, für Kinder unter 14 Jahren eine Kinderbeiständin zu bestellen. Diese ist das Sprachrohr des Kindes, unterstützt es und versucht, ihm das belastende Gefühl der Verantwortlichkeit über das weitere Glück eines Elternteils zu nehmen. Die Kinderbeiständin versucht in Gesprächen mit dem Kind, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und dadurch den wahren Willen des Kindes zu ermitteln. Meist hilft die Kinderbeiständin dem Kind dabei, einen Brief an die Eltern und das Gericht zu schreiben, in dem das Kind mitteilen kann, was es sich sonst nicht zu sagen traut. 

Kinder ab 14 Jahren haben eigene Verfahrensrechte: Sie können eigene Anträge stellen, zu Begehren der anderen Partei oder zu den Verfahrensergebnissen Stellung nehmen und Rechtsmittel erheben. Trotzdem ist ein Verfahren für Kinder herausfordernd. Beide Eltern äußern im Gerichtsstreit ihre Sicht der Dinge. Eltern leiten aus ihren Erfahrungen mit dem Kind oder den Erzählungen des Kindes sowie ihren eigenen Erfahrungen mit dem anderen Elternteil den Willen des Kindes ab und erwarten, dass das Kind eine Aussage triff t, die ihren eigenen Standpunkt unterstützt. Das Kind gerät dadurch meist in einen Loyalitätskonfl ikt. Wichtig ist in solchen Verfahren immer, die Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen und das Wohl des Kindes bestmöglich zu wahren.

[ Mag.a Stephanie Gugler ]
Rechtsanwältin
Mariahilfer Straße 124/14 | 1070 Wien
T: +43 660 11 66 388 | M: office@guglaw.at 
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© Miriam Mehlman

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